Wie sieht's denn aus im Land? Das fragen mitunter die Abgeordneten die Landesregierung. Die Antworten ähneln sich: "Der Landesregierung ist der Investitionsbedarf für Schulen in Rheinland-Pfalz nicht bekannt." Weil, ergänzt Hessen: Es ist "dem Land nicht möglich, die gestellten Fragen von sich aus zu beantworten, da die Schulträger ihm gegenüber weder nachweis- noch rechenschaftspflichtig sind."
Lass mich doch in Ruhe, sagt der Erklärbär in Mecklenburg-Vorpommern und murmelt: "Die Beschaffung derartiger Informationen gehört demzufolge auch nicht zu den Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörden (vgl. Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage, Rz811 Pkt. 4.1.1.) und findet daher in § 80 KV M-V keine Ermächtigungsgrundlage (vgl. Gerner in Muth u. a., Potsdamer Kommentar, Rz 4 zu § 123; Glaser, Der Überblick 96, 355)."
Alles klar?
Jedenfalls ist es kompliziert. Zahlen zum Sanierungsbedarf gibt es so gut wie nicht, und wo es sie gibt, werden sie entweder komplett unter Verschluss gehalten oder nur in Summe angegeben. Einer interessierten Öffentlichkeit sind weder diese unterschiedlichen Zuständigkeiten für ein und dieselbe Sache noch diese Intransparenz vermittelbar.
Michael Kretschmer, Bildungsexperte der CDU, möchte ausdrücklich an der Zuständigkeit der Länder für die Schulpolitik festhalten.
Die Wertschätzung einer Gesellschaft für Bildung zeigt sich auch am Zustand der Schulgebäude, in die wir unsere Kinder schicken. Dass vor allem Schülerinnen und Schüler in finanzschwachen Kommunen die Leidtragenden von schmuddeligen Toiletten, maroden Klassenzimmern und baufälligen Turnhallen sind, ist ungerecht. Gleichwohl möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Bund nicht für die Schulen zuständig ist.
Ein wesentliches Ziel der Föderalismusreform 2006 war es, die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich zu trennen und damit für die Menschen transparent zu gestalten, welche staatliche Ebene für welche Aufgaben konkret zuständig ist. Dies hat im Übrigen den Vorteil, dass wir in Bezug auf bildungspolitische Ziele und Mittel verschiedene Lösungen in Deutschland erproben und so auch voneinander lernen können.
Obwohl die Föderalismusreform erfolgreich umgesetzt wurde, bleibt richtig, dass es die Bürgerinnen und Bürger am Ende wenig interessiert, wer die Rechnungen bezahlt bzw. welche staatliche Ebene verantwortlich ist. Den Menschen ist vor allem wichtig, dass die Aufgaben erledigt und die vorhandenen Probleme gelöst werden.
Damit die Schülerinnen und Schüler nicht länger unter der Finanzknappheit ihrer Gemeinden leiden, erhöhte die Bundesregierung den Kommunalinvestitions-Förderungsfonds um weitere 3,5 Milliarden Euro auf jetzt insgesamt sieben Milliarden Euro. Zugleich wurde der Förderzeitraum bis 2020 verlängert. Da die Investitionen unmittelbar in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen fließen sollen, ist eine Grundgesetzänderung nötig, die wir noch in dieser Legislaturperiode beschließen wollen.
Wichtig ist mir an dieser Stelle festzuhalten, dass es auch in Zukunft bei der Verantwortung der Länder und Kommunen für die Bildungspolitik bleiben wird. Eine neue Gemeinschaftsaufgabe schaffen wir nicht. Denn bei den Verwendungszwecken im Rahmen des künftigen Artikels 104c Grundgesetz handelt es sich gerade nicht um bildungspolitische Maßnahmen, sondern ausschließlich um Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen.
Michael Kretschmer
Vorsitzender des CDU-Bundesfachausschusses Bildung, Forschung und Innovation
Die Fragestellung war:
Wir bitten um Ihr Statement: Welche Ideen hat Ihre Partei zum Abbau des Sanierungsstaus an den Schulen? Was muss Ihrer Meinung nach konkret getan werden? Welche finanziellen Mittel müssen von wem aufgebracht werden? Muss sich strukturell etwas verändern und wenn ja was? Wir freuen uns auch auf Antworten auf Fragen, die wir nicht gestellt haben.