Die Straße braucht einen neuen Belag, die Brücke ist vom Statiker grade noch mal freigegeben worden, das Rathaus braucht ein neues Dach und die Schule... Manch eine Kämmerin rauft sich angesichts ihrer klammen Kasse die Haare. In der Not erscheinen fragwürdige Finanzierungsmodelle verlockend: Nordrhein-Westfalen finanziert ein Zweimilliarden schweres Schulsanierungsprogramm über Kredite. Berlin denkt darüber nach, eine Schulbaugesellschaft zu gründen, die an eine Wohnungsbaugesellschaft angegliedert ist. So lässt sich die Schuldenbremse umgehen.
Da kommt doch der Bund mit seinem Hilfsprogramm für finanzschwache Kommunen genau richtig, oder? Es ist zwar keine strukturelle Verbesserung und damit keine nachhaltige Lösung. Und 3,5 Millionen für die Schulen sind auch nur ein Zehntel dessen was benötigt wird - aber immerhin, das ist doch was?
Um das Geld verteilen zu können, muss erst das Grundgesetz geändert werden. "Kooperationsverbot lockern" lautet die Überschrift der Mission, denn Bildung ist Ländersache. Doch die eigentlich begrüßenswerte Initiative hat Nebenwirkungen: quasi nebenbei werden Öffentlich-Private Partnerschaften generell für förderfähig erklärt. Bei unserem heutigen Experten klingeln sämtliche Alarmglocken. ...weiterlesen "Finger weg von den Schulen, Finger weg vom Grundgesetz"