Wie sieht's denn aus im Land? Das fragen mitunter die Abgeordneten die Landesregierung. Die Antworten ähneln sich: "Der Landesregierung ist der Investitionsbedarf für Schulen in Rheinland-Pfalz nicht bekannt." Weil, ergänzt Hessen: Es ist "dem Land nicht möglich, die gestellten Fragen von sich aus zu beantworten, da die Schulträger ihm gegenüber weder nachweis- noch rechenschaftspflichtig sind."
Lass mich doch in Ruhe, sagt der Erklärbär in Mecklenburg-Vorpommern und murmelt: "Die Beschaffung derartiger Informationen gehört demzufolge auch nicht zu den Aufgaben der Rechtsaufsichtsbehörden (vgl. Gern, Deutsches Kommunalrecht, 3. Auflage, Rz811 Pkt. 4.1.1.) und findet daher in § 80 KV M-V keine Ermächtigungsgrundlage (vgl. Gerner in Muth u. a., Potsdamer Kommentar, Rz 4 zu § 123; Glaser, Der Überblick 96, 355)."
Alles klar?
Jedenfalls ist es kompliziert. Zahlen zum Sanierungsbedarf gibt es so gut wie nicht, und wo es sie gibt, werden sie entweder komplett unter Verschluss gehalten oder nur in Summe angegeben. Einer interessierten Öffentlichkeit sind weder diese unterschiedlichen Zuständigkeiten für ein und dieselbe Sache noch diese Intransparenz vermittelbar.
Michael Kretschmer, Bildungsexperte der CDU, möchte ausdrücklich an der Zuständigkeit der Länder für die Schulpolitik festhalten. ...weiterlesen "CDU: Investitionen in die Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen"